29. November 2023

Tarife 2024

Die Finanzierung von Pflegeleistungen ist im Kanton Basel-Landschaft in verschiedenen Paragrafen des kantonalen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) geregelt.

Bisher wurden die anrechenbaren Kosten der Pflegeleistungen durch den Baselbieter Regierungsrat einheitlich festgelegt (sogenannte Normkosten). Diese Kosten werden aktuell, nach Abzug des Beitrags der obligatorischen Krankenversicherung und des Anteils der versicherten Person, von der Wohngemeinde übernommen.

Diese gewachsene rechtliche und finanzielle Konstellation entspricht nicht dem Prinzip der fiskalischen Äquivalenz, das besagt, dass eine Aufgabe grundsätzlich beim gleichen Gemeinwesen angesiedelt sein soll, welches die Finanzierung übernimmt.

Ab dem 1. Januar 2024 legen nun darum nicht mehr der Kanton, sondern die Gemeinden oder die Versorgungsregionen die Restkosten fest, die Zuständigkeit zur Festlegung der Restkostenfinanzierung verschiebt sich entsprechend vom Regierungsrat an die Gemeinden oder die Versorgungsregionen.

Die Kosten von Pflege und übrigen Dienstleistungen müssen transparent und vergleichbar ausgewiesen werden. Parallel zur Gesetzesänderung wurde darum ein Projekt zur Zeiterfassung in allen Baselbieter Alters- und Pflegeheimen durchgeführt, damit nach erfolgter Gesetzesänderung die Gemeinden bzw. Versorgungsregionen über Daten verfügen, die ihnen die korrekte Festlegung der Restfinanzierung ermöglicht.

Neben der Vergleichbarkeit unter den Heimen ermöglichen diese Daten auch die Restkostenfinanzierung nach den heimspezifischen, effektiven Vollkosten, wie sie u.a. der eidgenössische Preisüberwacher fordert. Bis anhin konnten im Kanton Basel-Landschaft keine
heimindividuellen Pflegekostensätze erlassen werden, weil das geltende Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG) dies nicht vorgesehen hat.

Die erwähnte Gesetzesänderung ist per 1. Juli 2023 in Kraft getreten, und die Gemeinden bzw. Versorgungsregionen haben nun auf den 1. Januar 2024 hin erstmalig die Pflegetaxen auf Basis der effektiven Vollkosten der Heime fixiert.

Die Versorgungsregion Alter Birsstadt hat im September aufgrund der Vollkostenrechnung den Pflegetarif für das Seniorenzentrum Aumatt für die Jahre 2024 und 2025 auf CHF 102.00/Stunde festgelegt. Zudem hat sie im November 2023 die übrigen Tarife für das Jahr 2024 genehmigt.

Der Heimaufenthalt für die Bewohnenden wird ab 1. Januar 2024 aufgrund der neu festgelegten Finanzierung deutlich günstiger.

Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

• Erhöhung der Hotellerietaxe um CHF 18.00/Tag
• Erhöhung der Hotellerietaxe für Kurz-/Ferienaufenthalte um CHF 20.00/Tag
• Senkung der Betreuungstaxe um CHF 32.00/Tag


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